Kosten der Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre
Gesetzlich Versicherte
Seit April 2019 besitze ich einen halben Kassensitz als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Verhaltenstherapie. Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie für versicherte Kinder- und Jugendliche im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie.
Private Krankenversicherungen
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernehmen private Krankenversicherungen in der Regel die Kosten für meine Behandlung bei Patientinnen und Patienten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Bitte fragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach, in welchem Umfang Psychotherapie übernommen wird. Fordern Sie ggf. Unterlagen zur Kostenübernahme an und bringe Sie diese zum Erstgespräch mit. Sie können mich dazu auch gerne telefonisch kontaktieren, so dass wir erste Fragen für Ihren individuellen Bedarf klären können.
Beihilfe
Wie die privaten Krankenversicherungen, erstattet die Beihilfe üblicher Weise anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Wichtig hierbei ist, dass in den ersten fünf Sitzungen, also vor Beginn der eigentlichen Behandlung eine Genehmigung von der Beihilfestelle eingeholt wird. Informationen sowie erforderliche Formulare für die Genehmigung finden Sie auf den Webseiten Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahler
Dies ist eine Möglichkeit, fernab jeder Bürokratie, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. Es erfolgt dann keine Eintragung von Diagnosen oder stattgefundener Psychotherapie bei den Krankenkassen.
Einzelne Gespräche zur Stabilisierung, oder psychologische Beratung auch von Erwachsenen sind eine der Möglichkeiten.
Absagen
Möchten oder können Sie mal einen Termin nicht einhalten, dann teilen Sie mir bitte mindestens 24 Stunden vor dem Termin Ihre Absage mit. Bei späterer Absage muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar privat in Rechnung stellen, sofern der Termin nicht nachbesetzt werden konnte.